Sie möchten ein bestehendes Gebäude energietechnisch sanieren?
Mit unserer
Vor-Ort-Energieberatung
analysieren wir den derzeitigen Energieverbrauch :
- Ist der Verbrauch zu hoch ?
- Wo ist Einsparpotential ?
- Was kosten evtl. Maßnahmen?
- Wer greift mir finanziell unter die Arme ? (Bund, Land, Kreis, Stadt, Gemeinde)
- Wann ist die Investition amortisiert?
- Was ist - auch in finanzieller Hinsicht - sinnvoll, was nicht ?
Darauf und auf andere Fragen von Ihnen haben wir Antworten !
Als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
zertifizierter Berater sind wir herstellerunabhängig und nicht über
Rabattsysteme oder Prämiensysteme bestimmter Firmen beeinflussbar.
Wir bewerten für Sie in Ihrem Interesse objektiv Notwendigkeiten von energietechnischen Maßnahmen.
Im Rahmen der von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) geförderten Vor-Ort-Beratung erstellen wir zunächst ein Ist-Gebäude-Profil mit
den erkannten Schwachstellen und empfehlen Ihnen ganz gezielte
Energie-Sparmaßnahmen für Ihr Gebäude oder Ihre Wohnung. Wir
differenzieren die Maßnahmen nach Kosten und Energieeinsparpotential
und stellen verschiedene Empfehlungspakete zusammen, z.B.
- Sanierung Gebäudehülle
- Sanierung Anlagentechnik
- Sanierung Gebäudehülle und Anlagentechnik
- mit Einbeziehung von erneuerbaren Energien
Der Vor-Ort-Beratungsbericht enthält nach BAFA Vorgaben:
Mindestanforderungen an eine Vor-Ort-Beratung
Daten zum Ist-Zustand von Gebäude und Heizung
- Der Beratungsbericht soll so abgefasst werden, dass der
Beratungsempfänger, der in der Regel Laie ist, die Feststellungen und
Empfehlungen ohne weiteres verstehen kann.
- Er soll zudem mit einer fotografischen Darstellung aller
Gebäudeaußenflächen sowie einer textlichen Beschreibung des Gebäudes und
seiner baulichen und anlagentechnischen Besonderheiten beginnen.
Bei der Darstellung und Auswertung des energietechnischen
Ist-Zustandes mit Auflistung der wesentlichen Schwachstellen sind
mindestens die folgenden gebäude- und heiztechnischen Daten zu
berücksichtigen und in den Bericht aufzunehmen:
1. Gebäude
- 1.1. Grunddaten
- - Lage, Bauweise, Baujahr, Nutzung
- - Zahl der Wohneinheiten und Bewohner
- - beheizbare Wohnflächen
- - wesentliche wärmetechnische Investitionen, die bisher getätigt wurden
- 1.2. Wärmeschutztechnische Einstufung der wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Gebäudehülle)
Hierfür sind nach anerkannten Regeln der Technik oder in Anlehnung an
die Berechnungsverfahren der jeweils geltenden energiesparrechtlichen
Bestimmungen alle für mögliche Wärmeschutztechnische
Verbesserungsmaßnahmen wesentlichen Daten, mindestens aber die Daten für
folgende wärmeübertragende Bauteile zu berücksichtigen:
- - Außenwandflächen
- - Dachflächen
- - Decken unter nicht ausgebauten Dachgeschosses
- - Kellerdecken
- - Fenster- und Türflächen
- - Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume
- - Innenwände zu nicht beheizten Gebäudebereichen
- - offensichtliche Wärmebrücken (z. B. Balkonplatte, Rollladenkästen, Heizkörpernischen, Gebäudeecken)
- offensichtliche Lüftungswärmeverluste (z. B. bei Fenster, Türen, Rollladenkästen, ausgebauten Dächern).
Diese Daten sind der Ermittlung des Heizwärmebedarfs - wobei auch
solare und innere Energiegewinne sowie Lüftungswärmeverluste
berücksichtigt werden sollen.
- und einer differenzierten, auch auf Teilflächen der Gebäudehülle bezogenen Maßnahmenauswahl zugrunde zu legen.
1.3. Gebäudevolumen
Bei der Ermittlung des Lüftungswärmebedarfs ist das von den in Nummer
1.2. genannten Umfassungsflächen umschlossene Gebäudevolumen zu
berücksichtigen.
2. Heizungsanlage
2.1. Grunddaten:
- Typ, Baujahr
- Nennleistung
- Nutzungsgrad
- Brennstoffart
- Zustand der Heizungsanlage (Wärmeerzeuger, Abgasanlage, Verteilnetz,
Wärmeabgabeeinrichtungen, Steuerung und Regelung, offensichtliche
Schwachstellen)
- Bisherige, neue anlagentechnische Investitionen
2.2. Heizkessel
Es sind alle für mögliche energietechnische Verbesserungsmaßnahmen
wesentlichen Daten sowie jene Daten zu berücksichtigen, die im
Schornsteinfegerprotokoll (1. BlmSchV) enthalten sind.
2.3. Energieverbrauch über mehrere Heizperioden (zur Mittelwertbildung)
2.4. Warmwasserversorgung
- Art und Zustand der Warmwasserbereitung und des Systems
- Größe des WW-Speichers
- Offensichtliche Schwachstellen
2.5. Die Daten sind - soweit entsprechende Regelungen vorhanden sind
- nach anerkannten Regeln der Technik oder in Anlehnung an die
Berechnungsverfahren der jeweils geltenden energiesparrechtlichen
Bestimmungen zu ermitteln.
II. Vorschläge für Energiesparmaßnahmen
Auf der Grundlage der nach Abschnitt l. ermittelten und ausgewerteten
Daten muss der Beratungsbericht mindestens folgende Angaben enthalten:
- Vorschläge zur energetischen Verbesserung der
Gebäudehülle, zur Minderung der Lüftungswärmeverluste, zu Verbesserungen
am Heizungssystem und der Warmwasserbereitung.
Die Vorschläge sind als Einzelmaßnahmen sowie als sinnvolle
Maßnahmenpakete darzustellen und zu bewerten. In begründeten Fällen sind
Alternativen aufzuzeigen. In jedem Fall ist mindestens der Stand der
Technik zu berücksichtigen.
- Kosten für die nach Nummer 1 vorgeschlagenen Maßnahmen nach - im
Zeitpunkt der Beratung - marktüblichen Preisen und ggf. unter
Berücksichtigung von Eigenleistungen.
- Der Einsatz erneuerbarer Energien ist objektbezogen zu bewerten.
- Es sind Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren zu wählen, die dem
Beratungsempfänger anschaulich die Wirtschaftlichkeit der
Einzelmaßnahmen und der Maßnahmenpakete darlegen. Wird die
Amortisationszeit dargestellt, sollte ein zusätzliches Verfahren gewählt
werden, das einen besseren Wirtschaftlichkeitsvergleich zulässt (z.B.:
Interner Zinsfuß, Annuitätenmethode). Die Darstellung muss es dem
Beratungsempfänger erlauben, zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. bei
veränderten Energiepreisen) die Wirtschaftlichkeit selbständig neu zu
beurteilen.
III. Zusammenfassende Darstellungen
- Der Beratungsbericht muss eine Gegenüberstellung
des Ist-Zustandes von Gebäude und Heizungsanlage mit dem Zustand
enthalten, wie er sich nach Durchführung der vorgeschlagenen
Energiesparmaßnahmen ergeben würde. Die Gegenüberstellung muss
mindestens einschließen:
Hinweise auf die jeweils zu erwartenden Energieeinspar-Effekte im
Hinblick auf den sich verändernden Heizenergiebedarf (möglichst auch in
graphischer Darstellung), Aussagen zur jeweils zu erwartenden
Verminderung der Emissionsraten (vorrangig CO2und NOx - möglichst auch
in graphischer Darstellung).
- 2.Der Beratungsbericht muss eine textliche Zusammenfassung der
wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen) in allgemein verständlicher Form
enthalten, möglichst unter zusätzlicher Verwendung graphischer
Darstellungen.
IV. Persönliches Beratungsgespräch (Abschlussgespräch)
Der Berater hat das Ergebnis der Vor-Ort-Beratung, insbesondere die
aufgezeigten Maßnahmenvorschläge zur Energie- und Heizkostenersparnis
einschließlich Hinweisen zu deren Umsetzungsmöglichkeiten,
auf öffentliche Förderprogramme (ggf. Benennung von Ansprechpartnern)
und unter Berücksichtigung spezieller Fragen des Beratungsempfängers, z.
B. Erweite�rung des Maßnahmenkatalogs, soweit dies im Rahmen der
Beratungsabwicklung möglich ist, dem Beratungsempfänger in einem
persönlichen Beratungsgespräch zu erläutern.