
| Sige Koordinator: Fachplanung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination | |
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Nach Baustellenverordnung (BaustellV) § 3
(1) haben Bauherren ausgebildete Koordinatoren
für die Sicherheit an den Baustellen
zu bestellen. Im Vorwort des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) heißt es:
Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, gegebenenfalls auch mehrere Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Größe des Vorhabens spielt dabei keine Rolle. Aufgaben in der Planungsphase (Auszug):
Aufgaben in der Ausführungsphase (Auszug):
Wir haben die erforderliche Ausbildung und
Erfahrung, diese Aufgaben wahrzunehmen,
sei es in der Planungs- oder auch in der
Ausführungsphase. |




