Sige Koordinator: Fachplanung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Nach Baustellenverordnung (BaustellV) § 3 (1) haben Bauherren ausgebildete Koordinatoren für die Sicherheit an den Baustellen zu bestellen.
Im Vorwort des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) heißt es:
  •  Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Vorhaben

Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, gegebenenfalls auch mehrere Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Größe des Vorhabens spielt dabei keine Rolle.

Aufgaben in der Planungsphase (Auszug):

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
  • Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) sowie Abstimmung des Planes
  • Mitwirkung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Mitwirken bei der Erstellung der Vorankündigung

Aufgaben in der Ausführungsphase (Auszug):

  • Aushang der Vorankündigung (ggfs. Anpassung derselben)
  • Bekannt machen des SiGeKo-Planes und Fortschreibung
  • Informationen der ausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Koordinierung des Zusammenwirkens der ausführenden Unternehmen
  • Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplanes

  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbesprechungen und –begehungen sowie deren Auswertungen
  • Unterweisungen an der Baustelle direkt bei den Mitarbeitern, insbesondere wenn akute Gefahren sichtbar werden.

Wir haben die erforderliche Ausbildung und Erfahrung, diese Aufgaben wahrzunehmen, sei es in der Planungs- oder auch in der Ausführungsphase.
EDV- gestützt erarbeiten wir die Planunterlagen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und führen die Planungen gemäß dem Baufortschritt weiter.